Seit mehreren Wochen sieht sich die Schweiz mit den Auswirkungen der Coronavirus-Infektionen konfrontiert. Der Bund und auch die Kantone und Arbeitgeber haben verschiedene Massnahmen getroffen, um die Zahl der Infektionen einzudämmen und zu verlangsamen. Die Massnahmen schränken das öffentliche Leben stark ein und haben Einfluss auf die berufliche Tätigkeit und das private Verhalten der Menschen.
Die Kandidaten/innen der eidg. Berufsprüfung 2020 sind in ihrem Arbeitsalltag der öffentlichen Verwaltung in dieser ausserordentlichen Situation und nationalen Krise stark gefordert. Die Einbindung in Krisenstäben, krankheitsbedingte Ausfälle und/oder die Übernahme von zusätzlichen Stellvertretungsaufgaben gehören zum Alltag und sind noch verstärkt zu erwarten. Zudem können verschiedene geplante Vorgehen bei der Erstellung der schriftlichen Arbeiten nicht wie geplant durchgeführt werden, z.B. die Durchführung von Interviews, die Literaturrecherche in Bibliotheken etc. Die für die Begleitung und Korrektur der Projektarbeiten und für die Abnahme der mündlichen Prüfungen zuständigen Prüfungsexperten/innen befinden sich in einer vergleichbaren Position.
Die weitere Entwicklung der Coronavirus-Krise ist schwierig abzuschätzen. Fachgremien gehen davon aus, dass die Infektionswelle erst angelaufen ist.. Verantwortungsvolles, rasches und klares Handeln ist angezeigt. Ein Entscheid über die Durchführung der eidg. Berufsprüfung vom 15. – 17. Juni 2020 ist nötig, damit bald Klarheit und auch Entspannung für alle Betroffenen besteht.
Aufgrund der Dringlichkeit der Situation und in Befolgung der schweizweiten Massnahmen des Bundesrats und den Empfehlungen des mit der Aufsicht betrauten Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) haben die Verantwortlichen von HBB öV folgende Massnahmen beschlossen:
Alle weiteren rechtlichen und organisatorischen Bestimmungen, Vorgaben und Rahmenbedingungen gelten weiterhin.
Die Teilnehmenden der eidg. Berufsprüfung 2020 sind über die getroffenen Massnahmen informiert worden. Die Trägerschaft des Vereins HBB öV und die Qualitätssicherungskommission werden die Situation laufend und nach Massgabe der neuen Vorschriften des Bundes prüfen und die weitere Planung rollend vornehmen. Die Verantwortlichen bedauern diese einschneidenden, aber leider unumgänglichen Massnahmen.
Zürich, 18. März 2020